AGBs

Die Gemeindebücherei Holzkirchen ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedermann zur Verfügung steht. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung der Eltern notwendig.

Jeder Benutzer erhält einen Büchereiausweis, der nicht übertragbar ist. Damit kann der Leser / die Leserin bis max. 20 Medien aller Art ausleihen.

Die Leihfrist für Bücher und Spiele beträgt 4 Wochen, für Zeitschriften, CDs und DVDs 2 Wochen. Eine Verlängerung dieser Leihfrist um den gleichen Zeitraum ist möglich, sofern keine Vorbestellungen auf das betreffende Medium vorliegen. Für ausgeliehene Bücher ist eine Vorbestellung möglich.

Bücher, die sich nicht im Bestand der Gemeindebücherei befinden, können im Rahmen und unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien des Bayerischen Leihverkehrs beschafft werden. Der Leser / die Leserin trägt die Portokosten der Rücksendung und eine Fernleihpauschale von 2 €.
Die Internet-Arbeitsplätze der Gemeindebücherei können nach vorheriger Voranmeldung bzw. bei freien Plätzen besetzt werden.

 

Ab 01.09.2021 betragen die Benutzungs- /Ausleihgebühren:

 

Jahresgebühr für Erwachsene 15,00 €
Jahresgebühr für Kinder ab 7 Jahren   0,00 €
Jahresgebühren für Schüler, Studenten, FSJ, Azubis, Schwerbehinderte (alle mit Ausweis)   7,50 €
Jahresgebühr für Gemeindeinstitutionen   0,00 €
Jahresgebühr für Besitzer der Holzkirchen Karte   0,00 €
Jahresgebühr für Besitzer der Ehrenamtskarte   7,50 €
Vorbestellung von Medien   0,50 €
Click&Collect Pauschale ab dem 6. Medium   3,00 €
Ausdruck, Kopie je DIN A4-Seite   0,10 €
Ersatz Büchereiausweis   3,00 €
Fernleihepauschale   2,00 €
sowie Rückporto der Fernleihe  
   
Überziehungsgebühren für Audiomedien, Wii-Spiele, Tonies und Filme  
(pro Tag/pro Medium)
  0,50 €
Überziehungsgebühren für Bücher, Zeitschriften und Spiele (pro Tag/pro Medium)   0,20 €
Wii Konsole (für 2 Wochen)/E-Book-Reader   2,00 €
Pfand Wii Konsole/E-Book-Reader 20,00 €
Bearbeitungsgebühr bei Medienersatz   3,00 €

 

Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln. Das Weiterverleihen an Dritte oder das ständige Ausleihen ein und desselben Mediums sind untersagt. Der Benutzer ist verpflichtet, Urheber- oder sonstige Rechte Dritter an den genutzten Medien zu beachten, die Gemeindebücherei ist von jeglicher Haftung freigestellt.

Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat der Benutzer Ersatz in Höhe des Zeit- oder des Wiederbeschaffungswertes zu leisten bzw. die Kosten der Schadensregulierung zu übernehmen.

Mit der Unterschrift auf dem Ausweis erkennt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter die Bestimmungen der Bücherei-AGBs in vollem Umfang an.

Die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bücherei können Sie hier herunterladen.